Keunecke-Service-Kontakt.jpg

Haben Sie noch Anregungen für Keunecke oder eine Frage, die auf unseren Seiten nicht beantwortet wurde? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie gerne an:

Keunecke Feinkost GmbH
E-Mail: info@keunecke-feinkost.de
Tel.: 039483 592-0

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!


 


Sollten Sie uns, zum z.B. zum Werksverkauf, besuchen kommen ...

Unser Firmensitz befindet sich in der Großen Gasse 367 in Badeborn, einem Ortsteil von Ballenstedt.

Wenn Sie von der B6 aus Richtung Quedlinburg oder Aschersleben kommen, fahren Sie zwischen Morgenrot und Hoym nach Badeborn ab. Dann einfach immer geradeaus bis Sie unser Firmengelände auf der linken Seite am Ortseingang sehen.

Erreichen Sie Badeborn aus Richtung Ballenstedt, fahren Sie einfach die Hauptstraße entlang durch den gesamten Ort. Auf der rechten Seite am Ortsausgang befindet sich dann unser Firmengelände.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns auf Ihren Besuch. 


Größere Kartenansicht

 


 

Unser Hinweisgebersystem


Wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftliche Verantwortung sind zwei Ziele unseres Unternehmens, die sich nicht voneinander trennen lassen. Verantwortungsvolles Handeln gegenüber Mitarbeitern, Geschäftspartnern, der Gesellschaft und der Umwelt sind fester Bestandteil unserer Firmenphilosophie. Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften ist bei unserem unternehmerischen Handeln für uns selbstverständlich. Verstöße hiergegen sind nicht mit unseren Prinzipien vereinbar.
Sie können uns helfen, diesen Zielen gerecht zu werden. Bei Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße haben Sie verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Hinweis – auf Wunsch auch absolut anonym – zu senden.

Welche Anliegen können über das Hinweisgebersystem gemeldet werden?
Anliegen, die über das Hinweisgebersystem gemeldet werden können sind beispielsweise Verstöße gegen das Kartellrecht, Korruption, Betrug, Diebstahl, die Verletzung von Menschenrechten, Diskriminierung oder Mobbing.

Wichtig: Bei allgemeinen Fragen zu unseren Produkten oder unserem Unternehmen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info ( a ) keunecke-feinkost.de.


Wer kann einen Hinweis abgeben?
Neben Beschäftigten können Geschäftspartner, Verbraucher und/oder sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben.
Die Identität des Hinweisgebers unterliegt dem Gebot der Vertraulichkeit und ist nur der internen Meldestelle bekannt. Hinweisgeber unterliegen zudem einem umfassenden gesetzlichen Schutz vor Repressalien. Sie haben keine Nachteile aufgrund ihrer Meldung zu erwarten. Insbesondere haben unsere Mitarbeiter, die Meldung erstatten, keine negativen Auswirkungen in Bezug auf ihre Beschäftigung zu befürchten.

Wie melden Sie Ihr Anliegen an uns?
Für die Meldung von Regelverstößen stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung:

E-Mail
Sie erreichen die interne Meldestelle der Keunecke Feinkost GmbH unter der E-Mail Adresse meldestelle ( a ) keunecke-feinkost.de.

Post
Wenn Sie Ihr Anliegen lieber per Brief übermitteln möchten, adressieren Sie den Umschlag bitte an folgende Postanschrift:
Keunecke Feinkost GmbH
Meldestelle HinschG
Große Gasse 367
06493 Ballenstedt

Persönlich
Möchten Sie Ihr Anliegen gerne in einem persönlichen Gespräch loswerden, schreiben Sie bitte eine E-Mail an meldestelle ( a ) keunecke-feinkost.de und vereinbaren einen Gesprächstermin.
 
Was passiert nachdem Sie einen Regelverstoß gemeldet haben?
Jeder Hinweis wird sorgfältig und unter Einhaltung der Verfahrensgrundsätze (z. B. Vertraulichkeit, Schutz des Hinweisgebers) geprüft. Liegen konkrete Anhaltspunkte für einen Regelverstoß vor, leitet die interne Meldestelle eine weiterführende Untersuchung ein. Nach Abschluss der Untersuchung werden wir bewerten, ob tatsächlich ein Verstoß gegen unsere Grundsätze stattgefunden hat und geeignete Maßnahmen zur Sanktionierung ergreifen. Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Frist eine Rückmeldung, ob und welche Folgemaßnahmen in dem von Ihnen gemeldeten Fall ergriffen werden oder ob das Verfahren eingestellt wird.

Die Meldungen werden dokumentiert und entsprechend der gesetzlichen Löschfristen gelöscht.